Transliteration von japanischen Namen nach ISO-Norm
In seltenen Fällen werde ich gebeten, die Transliteration der japanischen Eigennamen nach ISO-Norm 3602 bei der beglaubigten Übersetzung anzuwenden, weil das zuständige Standesamt es so verlangt habe. Mit der Norm hat es folgende Bewandtnis: In ihr wurden die Regeln vereinheitlicht, denen zufolge die Übertragung von Eigennamen aus einer Sprache mit fremdem Schriftsystem in die lateinische Schrift zu erfolgen hat.
Bei der Befolgung dieser Regel kommt es jedoch regelmäßig zu Problemen, denn was die Behörden, die so etwas anordnen, nicht wissen: Da die ISO-Norm im Falle des Japanischen auf der Kunrei-Umschrift beruht, führt sie zu ungewohnten, auf uns befremdlich wirkenden Schreibweisen, z. B.:
Herkömmliche (bzw. Hepburn-) Schreibweise | Umschrift nach ISO-Norm 3602 | |
Kenji Hashimoto | → | Kenzi Hasimoto |
Soichi Fujiwara | → | Soiti Huziwara |
Junichiro Hayashi | → | Zyunitiro Hayasi |
Toshiro Mifune | → | Tosiro Mihune |
Shin Matsui | → | Sin Matui |
Koji Miyashita | → | Kozi Miyasita |
Tsunemori Fukui | → | Tunemori Hukui |
(Übrigens, die Schreibweise von japanischen Eigennamen in lateinischer Schrift, die uns am vertrautesten ist und weltweit am meisten angewandt wird, heißt „Hepburn-Umschrift“.)
Es ist schon vorgekommen, dass die Beamten eine Übersetzung nach ISO-Norm forderten, sich aber dann, wenn sie diese Übersetzung zu Gesicht bekamen, über die „komische“ Schreibweise wunderten und nachträglich eine Übersetzung mit „normaler“ Schreibweise (also ohne ISO-Norm bzw. in Hepburn-Umschrift) verlangten.
Hinzu kommt das Problem, dass bei der lateinischen Umschrift z. B. in einem japanischen Reisepass niemals die ISO-Norm angewandt wird. Das heißt, ich müsste z. B. den im Reisepass eingetragenen Namen mit der Schreibweise „Fujiwara“ gemäß der ISO-Norm als „Huziwara“ notieren.
Das wird wohl kaum im Sinne einer Behörde sein. Deshalb: Versuchen Sie, das Standesamt zunächst über diese Problematik aufzuklären. Wenn die Beamten dennoch auf einer Übersetzung nach ISO-Norm bestehen, bitte ich die Kunden, mir Ausweiskopien o. ä. vorzulegen, in denen der japanische Name schon einmal in lateinischer Umschrift aufgetaucht ist, damit ich diese „offizielle“ westliche Schreibweise des Namens in einer Fußnote vermerken kann. Das heißt, ich würde die ISO-Schreibweise z. B. des Namens „Huziwara“ in der Übersetzung verwenden, aber in der Fußnote anmerken, dass die offizielle Schreibweise gemäß Pass „Fujiwara“ lautet. Dadurch kann den Beamten einiges an Verwirrung erspart werden.
Weiterführende Informationen zur Transkription des Japanischen