Beglaubigte Übersetzungen Japanisch Deutsch zur Vorlage bei Behörden – bundesweit
Übersetzungen für Privatkunden
Geburtsurkunde (Koseki), Ehefähigkeitszeugnis, Meldebescheinigung, Führerschein, Heiratsmeldung, Geburtsmeldung, Scheidungsurkunde, Zeugnis, Diplom, Attest, Lebenslauf, Aufenthaltsgenehmigung, Reisepass, Ausweis, Führungszeugnis, Apostille, Steuerunterlagen, Gerichtsurteile

Übersetzungen für Firmenkunden
Unterlagen zur Gründung (GmbH, Repräsentanz, Niederlassung) in Deutschland (Gesellschaftsvertrag, Vollmacht, Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung u. a.)
Ablauf
Ich erstelle Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot bezüglich Preis und Bearbeitungsdauer. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie mir die betreffenden Dokumente gleich zur Ansicht als E-Mail-Anhang mitschicken.
Originale benötige ich in der Regel nicht, da den Behörden in den meisten Fällen die Übersetzung von der Kopie genügt (von ein paar ganz strengen Standesämtern abgesehen, die auf der Übersetzung vom Original bestehen, besonders in Baden-Württemberg). Die Übersetzung und Beglaubigung kann deshalb meistens anhand der gescannten und per E-Mail geschickten Dokumente vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise hat amtlich ihre Richtigkeit, da die Art der Vorlage in der Beglaubigungsformel vermerkt wird (z. B. „Dokument wurde mir in elektronischer Form vorgelegt…“).
Aufträge in die Fremdsprache werden in Zusammenarbeit mit Muttersprachlern angefertigt.
Für weitere Sprachenpaare bin ich Ihnen gerne bei der Suche nach geeigneten Kollegen behilflich.
Bezahlung per PayPal oder Banküberweisung möglich.
Anerkennungsrate bei Behörden: 100 %.