Beglaubigung

Beglaubigte Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer

Was ist eine „beglaubigte Übersetzung“?

Bei bestimmten Arten von Dokumenten wird von den deutschen Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Dabei handelt es sich zumeist um offizielle Dokumente, die von Standesämtern, Bildungseinrichtungen oder Gerichten ausgestellt wurden, wie z. B. japanische Familienregisterauszüge, Zeugnisse oder Ehefähigkeitsbescheinigungen. Dazu gehören aber auch Dokumente, die bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland benötigt werden, wie beispielsweise Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge oder Vollmachten.

Japan
Da in Japan kein System der „beglaubigten Übersetzung“ existiert, gibt es bezüglich der Form der einzureichenden Übersetzungen keine besonderen Vorschriften.
Wenn Sie jedoch bei den japanischen Behörden eine Übersetzung vorlegen, die mit einer Beglaubigungsformel und einem Stempel von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer aus Deutschland versehen ist, dann wird diese aufgrund ihres offiziellen Aussehens gern von den japanischen Behörden angenommen und man kann damit sicherlich nichts falsch machen.

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