Japanisch-Übersetzer in Karlsruhe

Japanische / englische Dokumente in Karlsruhe übersetzen lassen – offiziell mit Stempel zur Vorlage bei Behörden

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung aus der japanischen Sprache? Laden Sie Ihre Dokumente im Anfrageformular hoch, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.

Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich in der Regel um Urkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen, die zur Vorlage beim Standesamt oder anderen Behörden benötigt werden.

Um Ihnen einen genauen Preis mitzuteilen, muss ich die Dokumente bitte einmal sehen. Für einige ausgewählte japanische Dokumente gibt es allerdings Festpreise, die Sie der Preisliste entnehmen können.

Online-Abwicklung
Die Abwicklung ist online möglich, das heißt, Sie schicken mir Ihre Originale in elektronischer Form, und ich fertige die Übersetzung anhand dieser von Ihnen zugesandten Scans an.
Dabei würde ich Sie bitten, mir echte Scans oder deutliche (= helle) Fotos zu schicken, den Grund habe ich in den FAQs angegeben.

Bundesweit gültig
Seit 2009 werden beglaubigte Übersetzungen nach deutschem System im gesamten Bundesgebiet akzeptiert, was bedeutet, dass jede Behörde Übersetzungen aus ganz Deutschland anerkennen muss, unabhängig vom Bundesland, in dem sie angefertigt wurden.
Anerkennungsrate bei Behörden: 100 %.

Kostenvoranschlag einholen über das Hochladeformular oder per E-Mail.

CHRISTINE SCHMITT
Urkundenübersetzerin der japanischen und englischen Sprache
öffentlich bestellt und beeidigt